Das Unternehmen „Deutsche Glasfaser“ möchte sein Angebot in Grevenbroich ausweiten.
GREVENBROICH (abu) Das Unternehmen „Deutsche Glasfaser“ plant weitere Ausbaugebiete in Grevenbroich. Das bestätigte Nicole Holländer aus der Marketing-Abteilung des Unternehmens gestern im Gespräch mit der NGZ. „Wir werden voraussichtlich Mitte September damit beginnen, die Nachfrage in Wevelinghoven, Langwaden, Allrath und Barrenstein zu bündeln“, sagte sie. Bei einem Treffen mit Bürgermeisterin Ursula Kwasny und der Wirtschaftsförderung ist in dieser Woche bereits über den Zeitplan gesprochen worden. Wirtschaftsförderin Carina Lucas sieht das weitere Engagement der „Deutsche Glasfaser“ positiv. „Es ist ein gutes Zeichen für die Bürger. Sie profitieren von der Ausweitung des Angebots.“ Zudem seien die Pläne ein Signal, dass die „Deutsche Glasfaser“ an den Standort Grevenbroich glaube.
Die „Deutsche Glasfaser“ möchte in Grevenbroich, Jüchen und Korschenbroich ein offenes Glasfasernetz für schnelles Internet bauen. Es soll in der Basis-Version Geschwindigkeiten von mindestens 100 Megabit (Mbit/s) pro Sekunde beim Up- und Download ermöglichen. Zudem kann ein Upgrade auf 200 Mbit/s hinzugebucht werden; grundsätzlich soll das Netz für Geschwindigkeiten von 1 Gigabit pro Sekunde vorbereitet werden. Allerdings gibt es eine Bedingung: 40 Prozent der Haushalte in den verschiedenen Versorgungsbereichen, die in den Kommunen geplant sind, müssen das Glasfasernetz nutzen. Die Begründung des Unternehmens: Sonst lohne sich der Ausbau wirtschaftlich nicht.
Bis 28. September läuft die Nachfragebündelung in den ersten Ausbaugebieten in Grevenbroich, Jüchen und Korschenbroich. Noch wurde laut Nicole Holländer in keinem Bereich die 40-Prozent-Quote erfüllt. „In Kapellen zum Beispiel sieht es im Neubaugebiet gut aus, aber auf das gesamte Ausbaugebiet betrachtet reicht es noch nicht.“ Dennoch hofft die „Deutsche Glasfaser“, bald Erfolge melden zu können. „In Hemmerden und Bedburdyck ist man auf einem guten Weg“, sagt Holländer.
Quelle: Rheinische Post / NGZ vom 22.08.2015