Politik gibt neuen Standard vor, der schon für Nordkanalallee, Behringstraße und Kreuzstraße gilt.
Wenn künftig irgendwo in der Stadt ein Graben aufgeworfen wird, um Wasser- oder Gasleitungen auszutauschen, dann darf er erst wieder zugeschüttet werden, wenn auch besondere Leerrohre verlegt wurden. Auf dieses Vorgehen legten jetzt [in Neuss] die Mitglieder des Bauausschusses, das Tiefbaumanagement, die Stadtentwässerung und die Versorgungsunternehmen fest.Wünschenswert wäre, wenn sich auch andere Städte und Kommunen daran orientieren und es – wenn wirtschaftlich sinnvoll – stets mit einplanen.
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